Geheimcode geknackt – so erkennst du Marketing-Scharlatane

Wir Unternehmer sind immer wieder auf der Suche nach DER Strategie schlechthin. Die meisten von uns suchen das große Geheimnis und möchten damit so schnell es geht wachsen. Diese Sehnsucht nehmen sich Marketing-Scharlatane gerne zum Vorteil und veröffentlichen Lockangebote.

Mit Aussagen wie „Geheimcode geknackt“ lassen sich viele Menschen anziehen und wollen mehr darüber wissen. Doch muss ich als seriöser Dienstleister wirklich mit einem geknackten Geheimcode werben? Oder kann ich mein Fachwissen nicht einfach professionell anbieten?

Ich möchte dir heute gerne zeigen, wie du unseriöse Dienstleister sofort erkennst und warum sie sich letztendlich mit derartigen Angeboten keinen Gefallen tun.

Der erste Punkt, woran du unseriöse Agenturen oder Werbetreibende erkennst

Hast du schon einmal ähnliche Werbesprüche gesehen, wie diese?

– Facebook-Code geknackt
– Geheimformel gefunden
– Das Geheimnis hinter dem Algorithmus entschlüsselt
– Funnel gehackt
– YouTube-Formel aufgetaucht
– SEO Insider verrät seine Tricks
– Mitarbeiter packt aus
– die Wahrheit hinter…
– Millionär in 7 Tagen

Von allen Menschen, die so werben, solltest du unbedingt die Finger lassen oder zumindest sehr kritisch hinsehen. Das ist einer der ersten Punkte, woran du unseriöse Dienstleister erkennst. Sie versprechen dir etwas, das gar nicht geht oder nicht eingehalten werden kann.

Keiner würde das wirkliche Geheimnis hinter einem Algorithmus ausplaudern

In Wirklichkeit kennt kein Marketer den Algorithmus von Facebook, Google und Konsorten. Beziehungsweise sind das so strenge Geheimkriterien, die garantiert nicht veröffentlicht werden dürfen. Vereinzelt sickern natürlich immer mal wieder bestimmte Informationen durch. Aber seriöse Firmen würden so nicht werben.

Es ist vor allem auf Facebook eine gängige Methode, immer wieder derartige Häppchen einzubauen von wegen „Geheimnis entschlüsselt“ etc. Wer das Geheimnis wissen möchte, soll sich dann melden und bekommt das dann gratis oder teilweise auch für viel Geld verraten. Es ist aber nichts weiter als eine Bauernfänger-Methode. Alle springen vermeintlich darauf an und denken, das schnelle Glück gefunden zu haben. Gerade Facebook bietet derartigen Menschen eine gute Plattform, um sich sehr einfach zu präsentieren.

Seriöse Agenturen und Marketer haben reißerische Versprechen aber gar nicht nötig.

Verschiedene Berufsbezeichnungen sind nicht geschützt

Bestimmte Berufsbezeichnungen wie Marketingberater, PR-Manager, PR-Berater oder Marketing-Profi sind nicht geschützt. Das ist natürlich schon das erste Problem. Deshalb ist es auf den ersten Blick gar nicht so leicht, einen seriösen von einem nicht seriösen Dienstleister zu unterscheiden.

An einem reißerischen Marketingversprechen kannst du derartige Personen aber bereits einfach erkennen. Versuche, die Menschen hinter einem Angebot kennenzulernen. Informiere dich über sie, suche Referenzen und vertraue niemandem einfach blind.

Der Nachteil an unwahren Marketingversprechen

Den größten Nachteil hast natürlich zunächst du als Verbraucher, wenn du etwas kaufst, aber das beworbene Ziel damit nicht erreichst. Aber auch der Marketing-Scharlatan tut sich im Endeffekt keinen Gefallen damit.

Aufgeblasene Marketingversprechen können nämlich schnell den Ruf schädigen. Diese Versprechen wecken lediglich falsche Erwartungen, die nicht eingehalten werden. Somit werden die Kunden enttäuscht sein und wollen nie mehr etwas von diesem Unternehmer kaufen. Sie werden diese Person auch in ihrem Netzwerk schlechtreden und nicht weiterempfehlen. „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“ gilt nämlich nicht in der Unternehmerwelt.

Bis zu 2 Jahre Haft für irreführende Werbung

Irreführende Werbung ist schlichtweg verboten. Das Marketing darf auf keinen Fall so weit gehen, das die Verbraucher getäuscht werden. Für den Markt gibt es gewisse Spielregeln, was Unternehmer tun dürfen und was eben nicht. Somit werden wir als Verbraucher zumindest ein wenig vor Scharlatanen geschützt.

Hierbei spielt das Verbot der Irreführung eine große Rolle. Darin wird vorgegeben, dass Verbraucher nicht durch Unternehmer in die Irre geführt werden dürfen, um den Verbraucher zu einer gewissen Handlung zu veranlassen. Wer unwahre und irreführende Angebote veröffentlicht, kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Natürlich müssen in diesem Fall schon extreme Versprechen gemacht werden, die letztendlich aber nicht eingehalten werden. Aber im Endeffekt gehen Marketing-Scharlatane in genau diese Richtung.

Bist du selbst schon auf einen Marketing-Scharlatan reingefallen? Schreib es mir gerne in die Kommentare.

In einem meiner letzten Blogartikel habe ich auch das Thema „Das große Geheimnis im Onlinemarketing“ aufgegriffen. Ja, dafür habe ich auch eine reißerische Überschrift verwendet. Du wirst sie aber sofort verstehen, wenn du mehr über mein verratenes Geheimnis erfährst. Also wirf gerne einen Blick in diesen Artikel.

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